Im Bereich des italienischen Zivil- und Handelsrechts, sowie der damit verbundenen grenzüberschreitenden Angelegenheiten zwischen Schweiz und Italien können die meisten Belange der Mandanten wahrgenommen werden.
Im Rahmen der aussergerichtlichen Tätigkeiten befasse ich mich vorwiegend mit der Erstellung von Verträgen und Gutachten.
Ich vertrete Mandanten vor italienischen Gerichten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus vertraglichen und ausservertraglichen Verhältnissen und bei der Beitreibung von Forderungen.
Ich berate Mandanten auf Italienisch, Deutsch, Französisch, Englisch und Griechisch.
Tätigkeitsbereiche
Italienisches Recht | Schweiz-Italien und Internationales Recht |
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