Ich übersetze für den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) aus dem Französischen, Griechischen, Englischen und Deutschen ins Italienische.
Mit Ausnahme der Tätigkeit für den EuGH habe ich bislang ausschliesslich für Schweizer Kunden übersetzt und mich auf die Terminologie des Schweizer Italienischen spezialisiert.
Im Laufe der Jahre habe ich u.a. folgende Texte übersetzt: Verträge (z.B. Kaufverträge), Urkunden, Entscheide, Urteile, Verfügungen, Strafbefehle, EuGH-Urteile, Schlussanträge des Generalanwalts des EuGHs, Stellungnahmen von EU-Mitgliedstaaten, Protokolle, Rechtliche Hinweise, Datenschutzbestimmungen.
Meine Dienstleistungen als juristischer Übersetzer beschränken sich daher nicht auf meine Tätigkeitsbereiche als Rechtsanwalt.
Dienstleistungen
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Übersetzung
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Revision – Prüfung bereits übersetzter Texte unter Einbeziehung der Ausgangstexte.
Etwaige Übersetzungsnotizen sind im Preis inbegriffen. Sofern nicht anders vereinbart, gelten sie allerdings keinesfalls als Rechtsberatung.
Auf Wunsch und wenn im Beratungsvertrag ausdrücklich vereinbart, kann ich den rechtlichen Inhalt von Dokumenten überprüfen, soweit er in meine Fachgebiete als Rechtsanwalt fällt.
Sprachkombinationen
Deutsch
Französisch
Englisch
Griechisch

Italienisch
Gemäss den branchenüblichen Fachnormen übersetze ich ausschliesslich in meine Hauptsprache (Italienisch). Auf Anfrage – etwa wenn ein Text sowohl ins Italienische als auch in andere Sprachen übersetzt werden muss – übernehme ich gerne die Koordination und Lieferung von Übersetzungsaufträgen ins Deutsche, Französische, Englische und Griechische durch vertraute muttersprachliche Rechtsübersetzer.
Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen
Es werden folgende Zusatzleistungen angeboten:
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Notariell beglaubigte Übersetzungen – Die Übersetzung wird durch einen Notar des Kantons Bern beglaubigt.
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Apostille – Die Berner Staatskanzlei bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Notars, je nach Bestimmungsland durch eine Apostille.